Sie können nur dann ihre Kontrolle über ihre Daten erlangen und entscheiden, wie sie genutzt werden, wenn sie wissen, wer welche ihrer Daten verarbeitet. Unternehmen sind in der Pflicht, ihnen lückenlos und transparent mitzuteilen, welche ihrer Daten wie genutzt werden. Unternehmen müssen auch dann Auskunft erteilen, wenn sie gar keine Daten verarbeiten und dies entsprechend mitteilen.
Damit sie auch konkret erfahren, was ein Unternehmen speziell über sie an Informationen hat, können sie eine Kopie aller gespeicherten und verarbeiteten Daten fordern. Jedes Unternehmen, das Daten zu ihrer Person verarbeitet, muss eine Kopie all dieser Daten zur Verfügung stellen.
In der Regel erst dann, wenn ihnen die Auskunft und Kopie vorliegen, können sie ihre weiteren Rechte, wie z.B. Berichtigung und Vergessenwerden, geltend machen.